Von der Versicherung bezahlte Behandlung
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Von der Versicherung bezahlte Behandlung
WIR ARBEITEN MIT ALLEN KRANKENVERSICHERUNGEN ZUSAMMEN:
- Allgemeine Krankenversicherung
- Fachkrankenversicherung
- Militärische Krankenversicherung
- Krankenversicherung des Innenministeriums
- Tschechische Industrie-Krankenversicherung
- Ärztliche Bruderkasse
- Schkoda Krankenversicherung
Bohemia-Kurorte: 30 Jahre Erfahrung
Wird auf der Grundlage des Antrags für die Kurbehandlung bereitgestellt, den der Hausarzt nach Empfehlung eines Facharztes ausstellt. Der Antrag wird vom Gutachterarzt der zuständigen Krankenkasse genehmigt. Der Kunde erhält die Aufforderung zur Aufnahme direkt von der Kureinrichtung. Der Aufnahmetermin ist verbindlich und kann nur aus wichtigen Gründen nach vorheriger Absprache geändert werden. Der Kunde zahlt bei der Ankunft an der Rezeption eine Aufenthaltsgebühr in Höhe von 50,- CZK/Person/Nacht.
Die Aufenthaltsdauer ab 21 Nächten ist immer im Behandlungsantrag angegeben und richtet sich nach der Diagnose. Der Kunde ist während der gesamten Behandlung arbeitsunfähig. Die Krankenkasse übernimmt für ihren Versicherten im Rahmen der umfassenden kurmedizinisch-rehabilitativen Behandlung die Vollverpflegung, die Standardunterkunft im Doppelzimmer, ärztliche Untersuchungen sowie kurmedizinische Leistungen, die vertraglich mit der Krankenkasse vereinbart sind.
Die Kapazität der Doppelzimmer ohne Aufpreis ist begrenzt. Sollte diese bereits belegt sein, bieten wir Ihnen eine Unterkunft mit Aufpreis an. Die Zuordnung der Unterbringungskapazitäten bzw. Zimmer erfolgt grundsätzlich seitens der Firma Bohemia-lázně a.s. erst vor Ort. Falls es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, kann die Firma Bohemia-lázně a.s. innerhalb ihrer Unterkunftskapazitäten den Unterkunftsort ändern. Die Zimmernummer, Etage oder Gebäudeteil können nicht garantiert werden. Kunden mit umfassender Behandlung zahlen in all unseren Einrichtungen den Aufpreis für ein Einzelzimmer. Gerne organisieren wir Ihnen ein Einzelzimmer, wenn Sie dies wünschen und es vom Hotel in dem jeweiligen Zeitraum bereitgestellt werden kann.
Die vertragliche Preisliste für den Aufenthalt, beitragsfinanzierte Kurbehandlungen und Aufpreise über die Erstattung der Krankenkassen hinaus finden Sie hier:https://wa-uploads.profitroom.com/bohemialazne/1736426273109_SMLUVN%C3%8D_CEN%C3%8DK_PPL_KPL_2025.pdf
Wird auf Grundlage eines Antrags auf heilkurmaßnahme für die Rehabilitationsbehandlung gewährt, der vom Hausarzt ausgestellt wird. Der Antrag wird vom Prüfungsarzt der zuständigen Krankenkasse genehmigt. Der Kunde wählt selbst die Kureinrichtung aus, und nachdem er den Termin und die finanziellen Bedingungen vereinbart hat, erhält er von der Kureinrichtung eine Aufforderung zur Anreise. Der Anreisetermin ist verbindlich und kann nur aus schwerwiegenden Gründen nach vorheriger Absprache geändert werden.
Die Krankenkasse übernimmt die vertraglich vereinbarten ärztlichen Untersuchungen und Kuranwendungen. Der Kunde trägt die Kosten für Unterkunft und Vollverpflegung selbst. Der Kunde zahlt am Anreisetag an der Rezeption eine Aufenthaltsgebühr in Höhe von 50,- CZK/Person/Nacht bar.
Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 21 oder 14 Nächte, abhängig von der Diagnose. Während des Aufenthalts gilt der Kunde nicht als arbeitsunfähig.
Vertraglicher Preislist - Zuschuss für Kurmaßnahmen hier.
Die Krankenkasse übernimmt die Grundunterbringung in der Kategorie A oder B im Doppelzimmer und die Grundverpflegung (Menü).
Kategorie A - Ausstattung: einzelne Betten 2x, Schrank 2x, Sitzgelegenheit 2x, Nachttischlampe 2x, abschließbarer Schrank (Schublade) 2x, Tisch, Raumbeleuchtung, Ablagewand, Abfalleimer, WC, Dusche oder Badewanne, Telefon oder Signalanlage im Zimmer
Standardverpflegung - rationale und diätetische Ernährung. Kontinentales Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Auswahl verschiedener Gerichte. Möglichkeiten der diätetischen Verpflegung und Beratung durch einen Ernährungstherapeuten.
„Anforderungen der Versicherten an eine überdurchschnittliche Unterbringung und Dienstleistungen, z. B. Fernseher, Kühlschrank, Einzelzimmer, werden spätestens bei der Einbestellung zur Aufnahme der Kurbehandlung durch eine Vereinbarung über Direktzahlung zwischen dem Versicherten und dem Leistungserbringer geregelt. Die Bereitstellung von überdurchschnittlicher Unterbringung und Dienstleistungen für Versicherte ist eine Angelegenheit der Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Versichertem, und die Zahlung für Leistungen über den Standard hinaus geht stets zu Lasten des Versicherten.“ Alle Zimmer der Gesellschaft
Bohemia-lázně a.s. sind überdurchschnittlich ausgestattet.
Bei der Bereitstellung von komplexer und beitragsfinanzierter Kurpflege arbeiten wir mit allen Krankenversicherungen in der Tschechischen Republik zusammen.