Im Einklang mit dem Gesetz Nr. 171/2023 Sb., über den Schutz von Hinweisgebern, haben Bohemia – lázně, a.s., ein internes Hinweisgebersystem zur Einreichung, Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen eingeführt, auf die sich die zitierte Rechtsvorschrift bezieht.
Gleichzeitig wurde eine sogenannte zuständige Person bestimmt, die für den Empfang, die Prüfung und Untersuchung der eingegangenen Meldungen sowie für die Kommunikation mit dem Hinweisgeber verantwortlich ist. Zur Gewährleistung von Unparteilichkeit und Effizienz bei der Überprüfung der eingegangenen Meldungen wird die Tätigkeit der zuständigen Person von einem externen Subjekt sichergestellt, das völlig unabhängig von den Strukturen unseres Unternehmens steht.
Identifikationsdaten der zuständigen Person:
Ing. Igor Prosecký (Kontaktdaten siehe unten)
Sie können Ihre Meldung auf folgende Weisen einreichen:
- telefonisch unter der Nummer +420 544 520 022
- Die Hotline ist an Arbeitstagen von 08:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Hinweis: Das Telefongespräch wird aufgezeichnet. Sollten Sie keine Aufzeichnung wünschen, teilen Sie dies bitte zu Beginn des Gesprächs mit.
- per E-Mail an die Adresse: oznamovatel@i3c.cz
- schriftlich an folgende Adresse: Ing. Igor Prosecký, I3 Consultants, Scheinerova 1570/6, 628 00 Brno. Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag mit dem Vermerk „Zuständige Person“
- persönlich an einem vereinbarten Ort nach Absprache mit der zuständigen Person
- über ein elektronisches Formular des internen Hinweisgebersystems, das unter hier zugänglich ist.
Kategorie von Personen, für die unser Hinweisgebersystem bestimmt ist
Im Rahmen des internen Hinweisgebersystems nehmen wir Meldungen von den unten genannten Personenkategorien entgegen:
- Bewerber um eine Anstellung;
- Beschäftigte, die auf Basis eines Arbeitsvertrags im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgeübten Tätigkeit (Arbeitsvertrag, Werkvertrag) tätig sind;
- Personen, die auf Grundlage eines Vertragsverhältnisses freiwillige Tätigkeiten für unser Unternehmen ausüben;
- Personen, die eine fachliche Praxis oder ein Praktikum absolvieren.
Weitere Personen sind gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 171/2023 Sb. vom Empfang von Meldungen über unser internes Hinweisgebersystem ausgeschlossen.
Hinweisgebersystem des Justizministeriums
Falls Sie sich entscheiden, Ihre Meldung außerhalb unseres internen Hinweisgebersystems zu behandeln, können Sie diese über das Hinweisgebersystem des Justizministeriums der Tschechischen Republik einreichen, das hier verfügbar ist.