Regeln für die Unterbringung mit Haustieren
Bohemia-lázně AG., Kurhotels Kriváň - Slovan, wie die Gesundheitseinrichtung hat Verständnis für Kunden mit Haustieren. Da viele Kunden zu uns zur Behandlung kommen, Eltern mit Kindern zu Erholungsaufenthalten und viele Kunden aus aller Welt mit unterschiedlichen kulturellen Traditionen, müssen wir Regeln für die Unterbringung mit Haustieren festlegen. In unserem Kurort akzeptieren wir nur Hunde als Haustiere. Katzen, Papageien oder andere Kleintiere sind in unseren Einrichtungen nicht erlaubt.
- Nach vorheriger Zustimmung der Reservierungsabteilung können Gäste, die Besitzer kleinerer Hunderassen (bis 8 kg) sind, in unseren Einrichtungen untergebracht werden. Der Besitzer muss auf Verlangen einen gültigen Impfpass vorlegen. Größere Rassen können nur untergebracht werden, wenn es sich um einen Blinden - oder Assistenzhund handelt, der in den öffentlichen Bereich des Kurhotels stets ordnungsgemäß gekennzeichnet sein muss und dessen Besitzer einen Ausweis und einen Nachweis über die Ausbildung des Hundes vorlegen muss.
- Aus Gründen des Komforts sind maximal 2 Tiere pro Zimmer erlaubt. Die Gebühr für jedes Tier richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- Gäste, die mit einem Haustier untergebracht sind, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Hund andere Kurgäste nicht belästigt, z.B. durch Bellen. Außerdem sind sie verpflichtet, ihr Haustier sauber und geruchsfrei zu halten. Sollte der Hund nachweislich andere Gäste in hohem Maße stören, kann der Aufenthalt ohne Entschädigung beendet werden.
- Der Besitzer des Hautieres (der mit seinem Haustier untergebrachte Kunde) haftet für jegliche Verschnutzungen und Schäden, die am Eigentum der Gesellschaft Bohemia-lázně AG. verursacht werden, oder für Schäden am Eigentum und an der Gesundheit anderer untergebrachter Gäste bzw. Mitarbeiter der Gesellschaft. Im Falle eines Schadens ist der Kunde, der während des Aufenthalts für das Haustier verantwortlich ist, verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
- Der Besitzer eines Haustieres ist verpflichtet, in geeigneter Weise, am besten mit einem eigenen Schlafplatz, dafür zu sorgen, dass das Haustier nicht auf dem Bett oder anderen Einrichtungen ruht, die den Gästen zum Ausruhen dienen. Außerdem ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass beim Füttern des Haustieres keine Verschmutzung des Zimmers entsteht.
- Wenn Sie Ihren Hund allein im Zimmer lassen, verwenden Sie bitte das Schild "dog on the board" (STOP - Reinigung nach Vereinbarung) an der Tür, das als Hinweis für unser Zimmerreinigungspersonal dient. Die Reinigung und Kontrolle des Zimmers, in dem der Kunde mit seinem Haustier untergebracht ist, muss so erfolgen, dass keine Gefahr für das Personal oder andere Gäste entsteht.
- Gäste mit Haustieren sind verpflichtet, ihre Haustiere in allen öffentlichen Bereichen unserer Hotels (Flure zu den Zimmern, Aufzüge, Empfangsbereich) an der Leine zu führen. Allen Tieren ist der Zutritt zum Gesundheitsbereich (1. Stock, Erdgeschoss), zum Wellness & Spa Center mit Schwimmbad und zu den Kurrestaurants untersagt, mit Ausnahme von Blinden - und Assistenzhunden.
- Gäste, die mit einem Haustier untergebracht sind, sind verpflichtet, die Exkremente ihrer Hunde zu beseitigen. Zum Gassi gehen empfeklen wir die Wälder rund um das Kurgebiet, die zahlreiche Spazierwege bieten.
- Die Kurhotels der Gesellschaft befinden sich im inneren Bereich des Kurortes. Daraus ergeben sich einige Einschränkungen. Gemäß Gesetz 321/2012 Sb. §6, Punkt 2 gilt: "Auf Kurkolonnaden, in Pavillons und auf damit verbundenen öffentlichen Plätzen ist der Zutritt mit Tieren verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Hunde, die zum jeweiligen Zeitpunkt blinde oder körperlich behinderte Personen begleiten, sowie für Hunde der integrierten Rettunsdienste und der Stadtpolizei." Hunde müssen in öffentlichen Bereichen stets an der Leine geführt werden. Werden sie von Minderjährigen ausgeführt, müssen sie außerdem einen Maulkorb tragen.
- Mit der Buchung des Aufenthalts und der Bezahlung der Gebühr für die Unterbringung mit einem Haustier erklärt der Gast, dass er mit diesen Regeln vertraut ist und gleichzeitig zur Kenntnis nimmt, dass im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln die Gesellschaft Bohemia-lázně AG. berechtigt ist, dem Kunden künftig die Unterbringung mit Haustieren zu verweigern und den Aufenthalt vorzeitig zu beenden, ohne dass der Kunde Anspruch auf finanzielle oder sonstige Entschädigung hat.